1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen
Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie
Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Waldbronn. Entgegenstehende
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und
/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.
berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde
schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des
Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu
5% des Rechnungswert der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den
Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen
verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können
weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von
Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, wenn der Schaden aufgrund der
Verletzung einer Kardinalpflicht durch die GRONDWARE entstanden ist.
5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,
wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig
erfüllt hat.
5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche
Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst
geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns
(Mit-)Eigentum zusteht, ist im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Zahlungs-Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den
Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen
für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug
sofort zur Zahlung fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu
berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten
Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der
Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das
Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der
Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte
Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige
Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken
macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf,
sofern das Original ausschließlich zu
Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund
einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die
evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu
unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.
Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf
eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch
ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich
bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu
verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht
möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass
das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den
Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen
erstatten.
8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System
integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das
Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten
resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des
Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse
Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
8.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu
verleasen.
8.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag
dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und
überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der
Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die
Software ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden
Versionen der Software umfassen.
9. Export
9.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst
verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu
beachten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Bad Oldesloe
10.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Bad Oldesloe als
Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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